Viele Generalversammlungen sind per März und April fällig. Da es sich dabei um öffentliche Veranstaltungen handelt, dürfen diese seit dem 16.03.2020 gemäss BAG nicht stattfinden.
Allerdings gibt es hierzu eine Sonderregelung:
https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/ejpd/aktuell/news/2020/2020-03-06/faq-gv-d.pdf
Unter bestimmten Bedingungen, mittels Stellvertretung, digitalem oder schriftlichem Weg, können die Generalversammlungen abgehalten werden.
Da aber eine Lockerung in Sicht zu sein scheint, empfiehlt es sich, die Generalversammlungen auf den Sommer zu verschieben.
Esst Gemüse und bleibt gesund!